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07.10.24 - 16.10.24

BKF Weiterbildung LKW

nach Vereinbarung

BKF Weiterbildung Bus

nach Vereinbarung

ASF (Nachschulung) Aufbauseminar für Fahranfänger - ständig

FES (Punktabbau)
nach Vereinbarung

 

www.fahrschule-jentzsch.de

Klasse

B

BE

AM

A1

A2

A

Grundbetrag

420,00 €

230,00 €

420,00 €

420,00 €

420,00 €

420,00 €

Übungsfahrt

60,00 €

65,00 €

60,00 €

60,00 €

65,00 €

65,00 €

Sonderfahrt

65,00 €

70,00 €

keine Sf

65,00 €

70,00 €

70,00 €

Theor. Pr.

30,00 €

entfällt

30,00 €

30,00 €

30,00 €

30,00 €

Prakt. Pr.

90,00 €

110,00 €

90,00 €

110,00 €

110,00 €

110,00 €

Die oben genannten Preise sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.


- Erweiterung des vorhandenen Führerschein’s: Reduzierung des Grundbetrages um 50,-€

- Ausbildung von
Doppelklassen:                       Erhöhung des Grundbetrages um 50,-€

Beim Ersterwerb einer Klasse sind 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn sowie 3 Nachtfahrten) vom Gesetzgeber  vorgeschrieben (außer Klasse AM).

Bei Erweiterung einer Zweiradklasse mit Überspringen einer oder mehreren Klassen reduzieren  sich  diese auf 6 Sonderfahrten (3 Überland, 2 Autobahn u. 1 Nacht), also Erweiterung der Klasse A1 auf A .

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bzw. A2 auf A gibt es keine vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Kosten für den Führerschein

Da der Lernfortschritt von Fahrschüler zu Fahrschüler sehr unterschiedlich sein kann, ist es nicht möglich, die Anzahl der Übungsfahrten pauschal festzulegen.

Der Gesetzgeber formuliert dies so: Es müssen alle nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden.

Nicht enthalten sind die Kosten an die DEKRA, die die Prüfungen abnimmt.

 

Gebührenliste DEKRA: