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Hygienekonzept Fahrschulausbildung - gültig ab 01.10.2022

 Aufgrund der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 29. September 2022


Neben den allgemeinen Verhaltensregeln zur generellen Vermeidung von Ansteckungsgefahren wie regelmäßiges Händewäschen sowie die Reinigung benutzter Oberflächen ist zusätzlich zwingend das Hygieneschutzkonzept der Fahrschule einzuhalten, damit der Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann und die Verbreitung des Corona-Virus verhindert wird.

Für alle Mitarbeiter, Fahrschüler und weitere Personen gilt:

„Der Zugang zu den Geschäfts- und Unterrichtsräumen sowie Schulungsfahrzeugen ist Personen nicht gestattet, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder mindestens ein Symptom erkennen lassen, das auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweist oder innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierten Person bzw. die unter Quarantäne gestellt wurde, einen persönlichen Kontakt hatten. Gleiches gilt auch für Personen, welche grippeähnlichen Symptome, Fieber, anhaltenden trockenen Husten, plötzliche Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit aufweisen oder die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben und keinen negativen Corona-Test vorlegen können.“

Um Dienstleistungen unserer Fahrschule in Anspruch zu nehmen, wie z.B. Beratung, Kursanmeldung, Theorieunterricht, Simulatortraining, praktische Fahrausbildung, ASF/FES-Seminare) ) bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.

Beim Betreten der Geschäftsräume desinfizieren Sie sich bitte am bereitstehenden Desinfektionsständer (kontaktlose Steuerung über Sensor) die Hände. Zusätzlich sollten regelmäßig und gründlich die Hände gewaschen werden. Soweit möglich, ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden können, empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Aufenthalt in unseren Geschäfts- und Schulungsräumen.

Der Theorieunterricht erfolgt unter dem Gesichtspunkt des Hygieneschutzes. Hochleistungsfähige Luftreinigungsgeräte mit HEPA-Filtern versorgen die Geschäfts- und Unterrichtsräume mit sauberer Luft. Zusätzlich werden die Räume regelmäßig stoßgelüftet. Die benutzten Oberflächen werden jeweils nach Unterrichtsende gründlich gereinigt und desinfiziert.

In den Ausbildungsfahrzeugen (PKW) wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske ebenfalls für alle im Fahrzeug befindlichen Personen empfohlen.

Der Fahrschüler hat nach Ende der Ausbildungsfahrt mit den vorgehaltenen Desinfektionstüchern die von ihm benutzten Oberflächen gründlich abzuwischen und die Tücher selbst sachgerecht zu entsorgen. Der ausbildende Fahrlehrer reinigt und desinfiziert sich ebenfalls regelmäßig jeweils die Hände und seinen Arbeitsbereich. Entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind vorhanden und von den Mitarbeitern bzw. von den Fahrschülern im KFZ zu verwenden.

Verantwortlicher Ansprechpartner:

Sandy Jentzsch, Fahrschule Thoralf Jentzsch, Karlsbader Str. 15, 09456 Annaberg-Buchholz