Klasse B BE AM A1 A2 A
Grundbetrag 420,00 € 230,00 € 420,00 € 420,00 € 420,00 € 420,00 €
Übungsfahrt 67,50 € 77,50 € 67,50 € 67,50 € 77,50 € 77,50 €
Sonderfahrt 77,50 € 87,50 € keine SF 77,50 € 87,50 € 87,50 €
Theor. Prfg. 30,00 € entfällt 30,00 € 30,00 € 30,00 € 30,00 €
Prakt. Prfg. 90,00 € 110,00 € 90,00 € 110,00 € 110,00 € 110,00 €
Die oben genannten Preise sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.
- Erweiterung des vorhandenen Führerscheines: Reduzierung des Grundbetrages um 50,00 €
- Ausbildung von Doppelklassen: Erhöhung des Grundbetrages um 50,00 €
- Beim Ersterwerb einer Klasse sind 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn sowie 3 Nachtfahrten)
vom Gesetzgeber vorgeschrieben (außer Klasse AM).
- Bei Erweiterung einer Zweiradklasse mit Überspringen einer oder mehreren Klassen reduzieren sich
diese auf 6 Sonderfahrten (3 Überland, 2 Autobahn u. 1 Nacht), also Erweiterung der Klasse A1 auf A.
- Für den Aufstieg von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A gibt es keine vorgeschriebenen Sonderfahrten
Kosten für den Führerschein
Da der Lernfortschritt von Fahrschüler zu Fahrschüler sehr unterschiedlich sein kann, ist es nicht möglich, die Anzahl der Übungsfahrten pauschal festzulegen.
Der Gesetzgeber formuliert dies so: Der Fahrschüler muss alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines KFZ besitzen.
Nicht enthalten sind die Kosten an die DEKRA, die die Prüfungen abnimmt.